(alt) Arbeitskreis Rechtsformen

Grundsätzlich stehen für Wohnprojekte alle Rechtsformen zur Verfügung, die auch sonst für „Bauvorhaben“ möglich sind. Aus der für das Projekt gewählten Rechtsform ergeben sich die grundsätzlichen Eigentumsverhältnisse im Projekt, deswegen werden die Begriffe hier oftmals synonym verwendet.

Wir sind keine Fachleute für Gesellschaftsrecht !

Zu diesen vielen Rechtsformen gibt es unzählige Erfahrungsberichte, Broschüren, Schulungen und Links. Eine kleine Auswahl findet sich auf unserer Dokumente & Links Seite.

Eigentum + Miete

Bei der Schader-Stiftung gibt es eine ganze Reihe sehr interessanter Broschüren zum Thema Wohnprojekte, viele auch umsonst. Insbesondere lesenswert ist die Publikation mit dem Titel „Gemeinschaftliches Wohnen. Finanzierung und Fördermöglichkeiten„; dort wird auch an Hand von Beispielen gezeigt, wie sich in einem Projekt Eigentum und Miete verbinden läßt.

Kosten

Manchmal wird so getan als ob das Wohnen kostenlos ist, wenn man Eigentum besitzt. Dies ist nicht der Fall !

Für alle Immobilien gilt eigentlich, daß man eine „Instandhaltungsrücklage“ beiseite legen sollte, bzw. muß. Für die Berechnung dieser Summe gibt es wiederum verschiedene Formeln und Ansätze.

Für eine Wohnung / Haus mit 100 qm Wohnfläche das 300.000 EUR gekostet hat, kann man mit etwa 0,8 – 1 % der Kaufsumme pro Jahr an Rücklagen rechnen; das sind (bei 1 %) 3.000 EUR pro Jahr. Mit anderen Formeln (Petermansche Formel) kommt man auf ca. 3.600 EUR pro Jahr und im Sozialen Wohnungsbau rechnet man mit Staffelbeträgen je nach Alter des Objektes und kommt auf 710 – 1.150 EUR pro Jahr. Man bezahlt also jeden Monat zwischen 100 EUR bis 300 EUR für die Rücklage.

Planungs- und Bau-GbR

Bevor man aber einziehen und endlich wohnen kann, wird es lange dauern: das Grundstück muß gesucht und gekauft werden, Architekten müssen gefunden werden, das Gebäude muß gebaut werden.

Die ersten Schritte auf diesem Weg werden i.d.R. im Rahmen einer „Planungs-GbR“ vorgenommen: die Wohnprojektgruppe bildet eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Diese GbR hat Mitglieder, die eine Einlage bezahlen; aus diesem Grundstock werden die Ausgaben für Moderation, Beratung, Architekten, etc. bezahlt.

Aus der „Planungs-GbR“ wird oftmals eine „Bau-Gbr“. Diese führt den Bau des Gebäudes durch. Natürlich sind auch in der Planungs- und Bauphase andere Rechtsformen möglich.

Einen schönen Überblick findet sich in folgender Broschüre:

Baugemeinschaften. Bauen und Wohnen in der Gemeinschaft„, Hrsg.: Kompetenzzentrum der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), IEMB, Erscheinungsdatum: 02/ 2009